AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

DER TRÖNDLE HOTEL GmbH & Co KGÜBER GASTAUFNAHMEVERTRÄGE IM HOTEL AUERHAHN

 

Sehr geehrter Gast,

wenn Sie eine Unterkunft oder sonstige im Folgenden näher bezeichnete Leistungen bei uns buchen, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns, der Tröndle Hotel GmbH & Co KG (nachfolgend als „Hotel“ bezeichnet).

 

 

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Tröndle Hotel GmbH & Co KG (im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet) und dem Kunden über die Erbringung aller im Zusammenhang mit Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmerverträgen stehenden Leistungen, insbesondere die Überlassung bzw. Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung (im Folgenden einheitlich als„Gastaufnahmevertrag“ bezeichnet).

(2) Die AGB des Hotels gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der AGB des Kunden die vereinbarten Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

 

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, LEISTUNGEN DES HOTELS

(1) Ein Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn das Hotel den Antrag des Kunden zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrags annimmt. Die Annahme des Antrags durch das Hotel kann formfrei erfolgen, in der Regel wird der Antrag in Textform mittels einer Buchungsbestätigung angenommen.

(2) Unverbindliche Reservierungen von Hotelzimmern oder sonstiger Leistungen sind nur im Rahmen ausdrücklicher Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden in Text- oder Schriftform möglich. Für den Fall, dass der Kunde aus der unverbindlichen Reservierung eine verbindliche Buchung machen möchte, bedarf der Abschluss eines

entsprechenden Gastaufnahmevertrags entsprechend den vorstehenden Regelungen in § 2 Abs. 1 dieser AGB einer erneuten Annahme des Antrags durch das Hotel.

(3) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gem. Abs. 1 gebuchten Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen sowie gegebenenfalls weitere Leistungen zu erbringen, soweit diese vereinbart wurden. Angaben in Prospekten, auf der Internetseite sowie sonstige Leistungs- und Objektbeschreibungen, insbesondere auch auf entsprechenden

Internetplattformen oder in Orts- oder Hotelführern, werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als deren Inhalt ausdrücklich zwischen dem Hotel und dem Kunden vereinbart wurde.

(4) Der Kunde hat lediglich einen Anspruch auf Bereitstellung von Hotelzimmern der gebuchten Zimmerkategorie, nicht jedoch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

(5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder sonstige Ausstellungsmöglichkeiten sowie die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bzw. die öffentliche Einladung hierzu bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird

abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(6) Eine Unterbringung von Tieren jeglicher Art ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung in Text- oder Schriftform gestattet. Für den Fall einer solchen Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, wahrheitsgemäß Angaben über Art und Größe des Tieres zu machen. Wenn das Hotel dem Mitbringen eines Tieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Tier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, einen geeigneten Nachweis dafür zu verlangen, dass das Tier frei von Krankheiten ist.

 

 

§ 3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Leistungen des Hotels, insbesondere für die gebuchten Hotelzimmer, sowie im Falle von Leistungen Dritter, die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragt werden und für die das Hotel die anfallenden Kosten verauslagt, zu bezahlen. Gleiches gilt für Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsbestätigung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Nutzung des Telefons, Internet o.ä.) bzw. soweit Wahl- und/oder Zusatzleistungen durch entsprechenden Hinweis, insbesondere Preisaushänge, als kostenpflichtig ausgewiesen werden.

(2) Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) sowie sonstige Abgaben mit ein. Nicht enthalten sind solche Abgaben, die nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage vom Kunden selbst geschuldet sind, z.B. Kurtaxe. Das Hotel ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, soweit diese Anpassung auf Änderungen nach Vertragsabschluss der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Aufhebung von lokalen Abgaben auf die erbrachte Leistung beruht. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist eine Anpassung der Preise durch das Hotel nur dann zulässig, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

(3) Für den Fall der Vereinbarung einer Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen.

(5) Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder eine sonstige Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie deren Fälligkeit bleiben entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen in Textform vorbehalten. Nach Vertragsabschluss ist das Hotel in begründeten Fällen bis zum Beginn des Aufenthalts des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsrückstands des Kunden oder für den Fall der Erweiterung der vereinbarten Leistungen berechtigt, eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung nach vorstehenden Regelungen zu verlangen. Entsprechendes gilt für eine Anhebung einer bereits geleisteten Vorauszahlung oder sonstigen Sicherheitsleistung bis zur Höhe des vollständigen zu entrichtenden Preises. Ebenso ist das Hotel berechtigt, während des Aufenthalts des Kunden eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu verlangen, soweit dies nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen erfolgt ist.

 

 

§ 4 STORNIERUNG, RÜCKTRITT DES KUNDEN BZW. DES HOTELS, NICHTANREISE

(1) Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn ein solches im Vertrag bzw. ausweislich des Inhalts der Buchungsbestätigung ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Im Übrigen richtet sich das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Soweit ein Rücktrittsrecht des Kunden aus Vertrag und/oder Gesetz nicht besteht oder für den Fall, dass die Rücktrittserklärung des Kunden nicht fristgemäß ausgeübt wurde, steht dem Hotel auch dann ein Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. Vergütungen zu, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung, insbesondere Vermietung der Hotelzimmer an andere Kunden sowie ersparte Aufwendungen, hat sich das Hotel anrechnen zu lassen. Für den Fall, dass die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer nicht anderweitig vermietet werden können, ist der Kunde im Rahmen

einer Pauschalierung der ersparten Aufwendungen verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements, bei denen Leistungen Dritter mitvereinbart wurden, 80 % für Buchungen von Übernachtungen mit Frühstück zu bezahlen. Weiters ist der Kunde bei Halbpension zur Zahlung von 70% des vereinbarten Preises verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist.

(3) Bei Buchungen mehrerer Zimmer durch Gruppen, d.h. bei einer Buchung von 5 oder mehr Hotelzimmern, gelten sofern keine abweichenden Vereinbarungen in Text- oder Schriftform getroffen werden folgende Regelungen:

– bis 6 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin können 100 % der gebuchten Zimmereinheiten kostenfrei storniert werden.

– bis 3 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin können 50 % der gebuchten Zimmereinheiten kostenfrei storniert werden.

– bis 6 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin können 10 % der gebuchten Zimmereinheiten kostenfrei storniert werden.

Für die von dieser Stornierungsmöglichkeit jeweils nicht erfassten Möglichkeiten gelten die vorstehenden Regelungen aus Abs. 2 entsprechend.

(4) Soweit dem Kunden durch vertragliche Vereinbarung das Recht eingeräumt wurde, innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, ist das Hotel dazu berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, den Kunden mit angemessener Fristsetzung zur Mitteilung aufzufordern, ob er auf sein Recht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Fristseinen Verzicht auf das Recht zum kostenfreien Rücktritt, wird die Buchung für ihn verbindlich und das Hotel kann nicht aufgrund dieser Regelung vom Vertrag zurücktreten. Erklärt der Kunde den Verzicht nicht, sei es ausdrücklich

oder konkludent durch verstreichen lassen der gesetzten Frist, kann das Hotel in dem Zeitraum vom Vertrag zurücktreten, in dem auch der Kunde zum kostenfreien Rücktritt berechtigt wäre.

(5) Das Hotel ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine nach § 3 Abs. 5 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach nochmaliger angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht erbracht wird.

(6) Weiter behält sich das Hotel den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund vor, insbesondere für den Fall, dass

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,

– Zweck, Art oder Anlass des Aufenthalts gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen,

– die gebuchten Zimmer von einem anderen Gast als dem in der Buchung genannten Kunden bzw. den von diesem benannten Mitreisenden genutzt wird, ohne dass das Hotel hierüber informiert wurde, insbesondere in Fällen der Untervermietung bzw. bei gewerblich tätigen Kunden bei der Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ohne dass das Hotel hierzu seine vorherige Zustimmung erteilt hat,

– Hotelzimmer unter Angabe von irreführenden oder falschen Informationen oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Für das Hotel wesentlich sind insbesondere die Identität des Kunden sowie seine Zahlungsfähigkeit sowie der Zweck seines Aufenthalts,

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist, oder

– der Kunde trotz Abmahnung des Hotels gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(7) Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel hat dieses den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

 

§ 5 BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE VON HOTELZIMMERN

(1) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf Bereitstellung vor diesem Zeitpunkt besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Zimmer am vereinbarten Abreisetag bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Räumung des Zimmers ist das Hotel berechtigt, für die unberechtigte Weiternutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Listenpreises, bei einer Weiternutzung über 18:00 Uhr hinaus 90 % des

Listenpreises in Rechnung zu stellen. In diesem Fall werden keine vertraglichen Ansprüche des Kunden auf Leistungen des Hotels begründet. Der Nachweis, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten.

 

 

§ 6 HAFTUNG DES HOTELS

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Hotels (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei der bloß fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, ist der Kunde verpflichtet, das Hotel hierüber unverzüglich zu informieren, sofern es nicht bereits darüber Kenntnis erlangt hat, damit das Hotel für Abhilfe sorgen kann. Der Kunde wird in einem ihm zumutbaren Umfang dazu beizutragen, den Mangel bzw. die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(5) Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die dem Kunden ausdrücklich und/oder erkennbar als Leistungen Dritter angeboten werden und die das Hotel lediglich vermittelt (z.B: Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.). Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen Dritter bereits zusammen mit der Buchung der Hotelzimmer oder sonstiger, eigener Leistungen des Hotels vermittelt werden, es sei denn die Vermittlung erfolgt über ein verbundenes Online-Buchungsverfahren gemäß § 651c BGB.

(6) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Kunden steht zur Aufbewahrung von Wertgegenständen der Hotel- und Zimmersafe zur Verfügung, dessen Verwendung das Hotel ausdrücklich empfiehlt. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dieseiner gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

(7) Durch die Zurverfügungstellung eines Stellplatzes in der Hotelgarage bzw. auf dem Hotelparkplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande, auch dann nicht, wenn für den Stellplatz ein Entgelt anfällt. Eine Obhutspflicht seitens des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder manövrierter Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalte und Zubehör nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 bis 3. DerGast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen.

(8) Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

(9) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab demgesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch das Hotel.

(10) Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt bzw. behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und bei entsprechender Beauftragung gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen. Das Hotel haftet dabei nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.

 

 

§ 7 SONDERREGELUNGEN IM FALLE EINER PANDEMIE

(1) Die Leistungen des Hotels werden unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt der Gastaufnahme geltenden behördlichen Vorgaben, Einschränkungen und Auflagen erbracht. Es kann aufgrund von tagesaktuellen, behördlichen Richtlinien zu Änderungen des normalen Angebots kommen. Das Hotel behält es sich vor, das Angebot (Nutzung von Bereichen, Kulinarik – und Freizeitangebot) im Falle von Entwicklungen, die dies erfordern, einzuschränken. In diesem Fall verpflichtet sich das Hotel, den Gast frühestmöglich über solche Änderungen oder Einschränkungen zu informieren.

(2) Der Gast verpflichtet sich, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Hotels (wie beispielsweise das Tragen einer Atemschutzmaske) bei der Inanspruchnahme der Leistungen zu berücksichtigen und das Hotel beim Auftreten typischer Krankheitssymptome bis zu 14 Tage vor Anreise oder während des Aufenthalts unverzüglich zu informieren.

(3) Die vorstehenden Regelungen schließen ein etwaiges Gewährleistungsrecht des Gastes, insbesondere nach § 536 BGB, nicht aus.

 

 

§ 8 DATENSCHUTZ

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:

 

 

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Annahme durch das Hotel oder dieserGastaufnahmebedingungen haben in Text- oder Schriftform zu erfolgen.

(2) Auf Verträge zwischen dem Hotel und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder für den Fall, dass ein Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz des Hotels.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Das Hotel weist darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

 

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

 

Tröndle Hotel GmbH & Co KG
Hotel Auerhahn
Vorderaha 4, 79859 Schluchsee-Aha
Telefon:​+49 (0) 7656 / 2489988
E-Mail: ​info@oeschberghof.com